DIE TRAURIGE WAHRHEIT

Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, deren Leben mit einer Organtransplantation zu retten gewesen wäre.

Wie läuft so eine Organtransplantation ab? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Was ist eigentlich die Warteliste? Die Antworten auf diese Fragen und noch weitere Informationen zur Organspende findest du hier.

ORGANSPENDE ORGAN-SPENDE1

Die postmortale Organspende funktioniert, einfach erklärt, nach dem Spender:innen- und Empfänger:innenprinzip. Spender:innen stellen ihre eigenen Organe nach der Feststellung ihres Todes zur Verfügung. Ist ein:e passende:r Empfänger:in, der/die dringend ein Organ benötigt, gefunden, kommt es zur Transplantation des Organs.

WUSSTEST DU SCHON? WUSSTEST DU SCHON?

  • • Es gibt auch die Lebendorganspende
  • • Hier stellen lebende Spender:innen ihre eigenen Organe für eine Transplantation zur Verfügung
  • • In Deutschland werden auf diese Weise vor allem Nieren und Teile der Leber übertragen
  • • Möglich (aber kaum durchgeführt) sind auch Übertragungen eines Teils der Lunge, des Dünndarms oder der Bauchspeicheldrüse

VORAUSSETZUNGEN2

Eine Organspende findet nur statt, wenn der/die Spender:in einer Organspende zu Lebzeiten zugestimmt hat und bei der verstorbenen Person der „unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktion“, also der Hirntod, festgestellt wurde.

Sind beide Punkte erfüllt, wird natürlich auch noch geprüft, ob der Gesundheitszustand eine Spende zulässt.

Was bedeutet Hirntod?3

Hirntod = „der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen“ Der Hirntod ist ein seltenes Phänomen und auch ein ziemlich besonderer Zustand: Während das Gehirn seine Funktionen nicht mehr ausübt (also nach neurologischen Kriterien tot ist), kann das Herz-Kreislauf-System aufrechterhalten und weiter mit Sauerstoff versorgt werden.

Transplantierbare Organe4

Zu den transplantierbaren Organen gehören in Deutschland die Niere, die Leber, das Herz, die Lunge, sowie die Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm.

Bei einer Transplantation wird das erkrankte oder beschädigte Organ durch ein Spenderorgan ersetzt. Nicht jedes Organ kann aber einfach so über die Transplantationsmedizin gespendet bzw. übertragen werden.

Das ist in Deutschland streng geregelt und häufig muss auch je nach Einzelfall genau entschieden werden. Neben Organen werden auch unterschiedliche Gewebe transplantiert. Hierzu gehören unter anderem die Augenhornhaut, Herzklappen oder Blutgefäße.

WUSSTEST DU SCHON? WUSSTEST DU SCHON?

  • • Es gibt kein Höchstalter für die Organspende (Entscheidend ist der Zustand der Organe)
  • • Nur wenige Erkrankungen schließen eine Organspende aus (Auch hier gilt nur: Die Organe müssen gesund und funktionsfähig sein)
  • • Liegt keine Entscheidung vor, werden Angehörige gebeten, im Sinne der verstorbenen Person zu entscheiden.

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Erblich bedingte Schäden, Stoffwechselerkrankungen, eine Ansteckung mit Krankheitserregern (z.B.: Bakterien, Pilze oder Viren) oder ein Unfall sind Gründe, warum ein Organ transplantiert werden muss.

Ablauf einer Organspende5

Ob eine Organspende reibungslos und sicher verläuft, hängt von vielen Faktoren ab. In erster Linie von der Zustimmung und dem Gesundheitszustand der Organspender:innen.
Denn selbstverständlich gilt: Ohne Spender:in, keine Spende.

Dazu kommen die Angehörigen, die Intensivmediziner:innen, das Pflegepersonal, die Eilkuriere:innen und Transplantationschiruge:innnen , die dabei allesamt vor großen Herausforderungen stehen

Zusammengefasst läuft eine Organspende so ab:

Zusammengefasst läuft eine Organspende so ab:

01 Die Voraussetzungen wurden geklärt.
02 Die Organe werden medizinisch untersucht, entnommen und der Transport zum/zur Empfänger:in wird schnellstmöglich eingeleitet.
03 Wer das Organ erhält, klärt sich anhand der Rangliste bzw. der Reihenfolge in der Warteliste, die bei der Stiftung Eurotransplant in den Niederlanden geführt wird.
04 In einem der ungefähr 50 Transplantationszentren in Deutschland findet die Übertragung dann statt.
05 Der Erfolg der Transplantation hängt von vielen Faktoren ab. Besonders wichtig hierbei: Regelmäßige Kontrollen, um Abstoßreaktionen des Körpers zu erkennen und zu verhindern.

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Für bestimmte Personengruppen gelten besondere Vergaberegeln:

  • • Schwerkranke Kinder haben auf der Warteliste Vorrang
  • • Beim „Old for Old“ – Programm werden Organe älterer Spender:innen an ältere Patient:innen vermittelt

Gesetzliche Grundlagen6

Organspende ist ein sensibles Thema, mit dem sich jede:r am besten so früh wie möglich auseinandergesetzt haben sollte. Über die Vergabe von Organen und speziell über die Warteliste kursieren viele Gerüchte.

Tatsächlich gibt es für das Vorgehen bei einer Organ- und Gewebespende klare Regeln und Vorgaben, die im Transplantationsgesetz und in den Richtlinien der Bundesärztekammer festgehalten sind.

Wichtig sind auch die eingesetzten Kontrollinstanzen (siehe Kontrolle und Transparenz), um die Prozesse zu überwachen und Abhängigkeiten und Bestechungsversuche auszuschließen.

Entscheidungslösung7

Selbst innerhalb Europas ist die Organspende nicht einheitlich geregelt, sondern es wird zwischen drei Lösungen unterschieden:

1. (Erweiterte) Zustimmungslösung

Organe können nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Hat sie das nicht, dürfen auch keine Organe entnommen werden. Es gibt grundsätzlich keinen Zwang, eine Entscheidung zu treffen. „Erweitert“ bedeutet: Liegt keine Entscheidung vor, werden Angehörige gebeten, im Sinne der verstorbenen Person zu entscheiden.

2. Entscheidungslösung

Abgewandelte Form der Zustimmungslösung, die so aktuell in Deutschland gilt. Der Unterschied: Bürger:innen werden regelmäßig und neutral über das Thema Organspende informiert und sollen eine sichere Entscheidung treffen können:
Für oder gegen die Spende.

3.Widerspruchslösung (u.a. in Frankreich, Österreich, Italien, Spanien, England)

Kurz gesagt: Jeder ist automatisch Spender. Will man das nicht, widerspricht man zu Lebzeiten ausdrücklich (z.B. im Widerspruchsregister).

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Verstirbt eine Person im Ausland, so gelten die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes der Person.

Kontrolle und Transparenz8

In Deutschland wird die Vergabe von Organen durch eine Vielzahl von Instanzen überprüft und kontrolliert. 7 Maßnahmen zur Gewährleistung der Kontrolle und Transparenz von Organ- und Gewebespenden sind:

  • • Das Transplantationsgesetz (TPG)
  • • Prüfungs- und Überwachungskommission zur Kontrolle der Krankenhäuser
  • • Die Meldestelle für Auffälligkeiten
  • • Interdisziplinäre Transplantationskonferenzen
  • • Bestellung von Transplantationsbeauftragten
  • • Verbote und Straftatbestände
  • • Das Transplantationsregister

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Der Versuch, Patient:innen auf der Warteliste zu bevorzugen, zum Beispiel durch falsche Angabe einer Dringlichkeit, ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

Die Warteliste9

Entscheidend für die Aufnahme auf die Warteliste: Der zu erwartende Erfolg der Transplantation und wie dringend notwendig eine Transplantation für das Überleben eines/einer Patien:in ist.

Das Problem: Es werden weniger Organe gespendet als benötigt. Patient:innen, bei denen eine Organtransplantation dringend notwendig ist, werden von ihren Ärzt:innen einem Transplantationszentrum gemeldet.

Die Rolle der Stiftung Eurotransplant:

Die Transplantationszentren sind zwar für die Wartelistenführung und die Organübertragung verantwortlich, regeln aber nicht die Zuweisung der Organe.

Hat ein Transplantationszentrum einen:e Patienten:in für eine Transplantation evaluiert (d.h. voruntersucht), meldet sie diese:n umgehend und separat an Eurotransplant in den Niederlanden, die den/die Patient:in auf die Transplantationsliste aufnehmen.

Eurotransplant ist eine gemeinnützige Organisation, die den internationalen Austausch aller Spenderorgane aus insgesamt 8 europäischen Ländern koordiniert. Die 8 Länder sind Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und Ungarn.

Die Vorteile von Eurotransplant:

  • • Zentrale Vermittlungsstelle für alle Verbundstaaten
  • • Schnellere und effektivere Versorgung der Patient:innen
  • • Daten von Patient:innen und Spender:innen werden zentral gespeichert und ständig abgeglichen
  • • Passen die Merkmale zusammen, leitet Eurotransplant umgehend den weiteren Transplantationsprozess ein

Eine Transplantation ist ausgeschlossen:

  • • bei nicht heilbaren, bösartigen Erkrankungen, bestimmten Infektionskrankheiten
  • • bei Erkrankungen, die ein lebensbedrohliches Risiko bei der Transplantation darstellen oder den längerfristigen Transplantationserfolg infrage stellen